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Photovoltaik als Ausweg aus der Klimakrise Energiebranche will nach wegweisendem Urteil Photovoltaik-Boom entfachen

Keine andere Energieform in Deutschland legte 2020 bei der Stromerzeugung stärker zu als die Photovoltaik: Laut des im Mai aktualisierten Jahresberichts der Energiewirtschaft verzeichnete sie einen Zuwachs von 11,7 %. Nahezu jede zehnte im letzten Jahr verbrauchte Kilowattstunde stammte demnach aus Sonnenenergie. Insgesamt lag der Anteil die Erneuerbaren Energien an der Deckung des Bruttostromverbrauchs bei 46,2 % (2019: 42,6 %).

Nach der wegweisenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Klimaschutzgesetz in seiner jetzigen Form für in Teilen verfassungswidrig zu erklären, und der daraus resultierenden Novellierung des Gesetzes will die Bundesregierung die solare Kraftwerksleistung nun bis zum Ende des Jahrzehnts verdoppeln. Energie- und Klimawissenschaftler halten sogar eine Verdreifachung für erforderlich, um eine Stromerzeugungslücke zu verhindern. Diese würde andernfalls bereits in zwei bis drei Jahren auftreten.

Bundesverfassungsgericht erklärt deutsches Klimaschutzgesetz in Teilen für unzureichend

Seit 2018 sind beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zahlreiche Verfassungsklagen gegen die deutsche Klimapolitik eingegangen. Die Kläger sahen ihre Grundrechte in Gefahr und forderten von der Bundesregierung wirksame Klimaschutzmaßnahmen zur Begrenzung der Klimaerwärmung auf 1,5°C. Geklagt hatte unter anderem eine Gruppe junger Menschen im Alter zwischen 15 und 32 Jahren, unterstützt von den Umweltorganisationen Greenpeace, Germanwatch und Protect the Planet sowie dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV), Fridays for Future und dem BUND.

In ihrem einstimmigen Urteil haben die Richter des Bundesverfassungsgerichts nun das Ende 2019 verabschiedete Klimaschutzgesetz in Teilen für unzureichend erklärt und die Dringlichkeit der Umsetzung der Pariser Klimaziele bestätigt. Das Pariser Klimaabkommen sei für Deutschland verfassungsrechtlich verbindlich und damit auch die Begrenzung des Temperaturanstiegs auf deutlich unter 2°C. Im deutschen Klimaschutzgesetz fehlten jedoch hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031, um den rechtzeitigen Übergang zur Klimaneutralität zu bewerkstelligen.

Zudem stellten die Richter fest, dass das Klimaschutzgesetz hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschiebe. Um das Pariser Klimaziel zu erreichen, müssten die nach 2030 noch erforderlichen Minderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden. Damit würden die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden in ihren Freiheitsrechen verletzt.

„Von diesen künftigen Emissionsminderungspflichten ist praktisch jegliche Freiheit potenziell betroffen, weil noch nahezu alle Bereiche menschlichen Lebens mit der Emission von Treibhausgasen verbunden und damit nach 2030 von drastischen Einschränkungen bedroht sind“, heißt es in der Begründung des Urteils.

Zur Wahrung grundrechtlich gesicherter Freiheiten hätte der Gesetzgeber Vorkehrungen treffen müssen, um diese hohen Lasten abzumildern. Sie verpflichteten daher den Gesetzgeber, hier bis Ende 2022 nachzubessern.

„Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden“, so die Richter in ihrer Urteilsbegründung.

Deutschland braucht mehr Sonnenenergie: Verdreifachung des jährlichen Zubaus erforderlich

Um die derzeit auf EU-Ebene heraufgesetzten Klimaziele zu erreichen und den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nachzukommen, müsste nach neuesten Berechnungen von Wissenschaftlern des Fraunhofer ISE der Ausbau der Photovoltaik zeitnah auf jährlich rund 10 bis 15 Gigawatt beschleunigt werden. Zum Vergleich: Der Zubau betrug 2020 knapp 4,9 Gigawatt, nach rund 3,8 Gigawatt im Jahr 2019.

Auch der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet ab 2022 mit einer erforderlichen Verdreifachung der bisherigen jährlich installierten Photovoltaik-Leistung, wenn bis zum Jahr 2030 erneuerbare Energien 65 Prozent des Stroms liefern sollen. Ansonsten drohe infolge des Atom- und Kohleausstiegs sowie einer absehbar wachsenden Stromnachfrage eine Stromerzeugungslücke.

Jörg Ebel, Präsident des BSW, schätzt daher das Urteil Bundesverfassungsgerichts als bahnbrechend ein: „Bisher haben alle versucht, den für den Klimaschutz notwendigen Solarzubau auf die Zeit nach 2030 zu verschieben. Das ist jetzt nicht mehr möglich. Meine Forderung ist, dass die Bundesregierung die aktuelle Überarbeitung des EEG nutzt, um die Ausbauziele drastisch heraufzusetzen. Wir brauchen zeitnah einen Zubau von rund 15 Gigawatt jährlich.“

In einer repräsentativen Unfrage unter 2.000 Bürgern im Auftrag des BSW waren die mit Abstand am häufigsten genannte Maßnahmen zum Klimaschutz der vermehrte Bau von Solardachanlagen und der Ausbau der anderen erneuerbaren Energien in Deutschland . Nach Ansicht des BSW sollte die Bundesregierung daher die Investitionsbereitschaft der Bürger und Unternehmen viel stärker nutzen.

„Anstatt den Bau neuer Solardächer zu deckeln, müssen solare Marktbarrieren endlich fallen“, forderte BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. „Das Photovoltaik-Ausbautempo muss jetzt verdrei- bis vervierfacht werden.“

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) macht sich für eine drastische Erhöhung der Ausbauziele im Bereich der Photovoltaik stark und fordert in seiner neuen PV-Strategie einen Ausbau der Photovoltaik in Deutschland auf mindestens 150 Gigawatt. Eine Verringerung der gesetzlichen Barrieren böte dabei für Unternehmen einen Anreiz, noch mehr in Photovoltaik-Anlagen zu investieren.

"Die Zeit schlechter Kompromisse und Verzagtheit zu Lasten nächster Generationen ist vorbei“, so Carsten Körnig vom BSW. „Unsere Branche steht bereit, unsere Technik ist preiswert, ausgereift und überaus beliebt.“

In 2021 positiver Trend erkennbar

Seit diesem Jahr boomt die Photovoltaik in Deutschland wieder. Der Zubau lag im ersten Quartal 2021 mit rund 1,2 Gigawatt neu gemeldeter Photovoltaik-Leistung um 28 Prozent höher als noch im Vorjahreszeitraum. Besonders stark entwickelte sich das Segment der privaten Dachanlagen: In den ersten drei Monaten wurden 39 Prozent mehr installierte Photovoltaik-Leistung gemeldet als im ersten Quartal 2020. Außerdem sind im ersten Quartal viele gewerbliche und industrielle Dachanlagen entstanden, die die Teilnahme an den Ausschreibungen vermeiden wollten.

Mit Blick auf das gesamte Jahr 2021 ist der Mai der bislang stärkste Monat für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien. Zu verdanken ist das vor allem der Photovoltaik und der Windenergie, deren kombinierter Beitrag mit 59 Prozent die gesamte Nettostromerzeugung der konventionellen Stromerzeuger deutlich überstieg. Viel Sonne rund um den Muttertag sowie am letzten Mai-Wochenende führten dazu, dass allein die installierten Photovoltaik-Anlagen mit 6,6 Terawattstunden 17 Prozent zur Nettostromerzeugung beitrugen. Am 8. und 9. Mai seien insgesamt rund 525 Millionen Kilowattstunden Solarstrom ins allgemeine Stromnetz eingespeist worden, und für den 29. und 30. Mai habe sich die Einspeisung von Solarstrom auf mehr als 543 Millionen Kilowattstunden summiert.

Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung stellt klar: "Es geht jetzt ums Ganze, Trippelschritte beim Erneuerbaren-Ausbau bringen uns nicht mehr weiter. Wenn wir die deutlich ambitionierteren Klimaziele erreichen wollen, müssen wir alles in die Waagschale werfen. Dazu gehört vor allem auch die Photovoltaik: Die Energiewende braucht einen Solar-Boom.”

Quellen: pv magazine, Solarserver, energiezukunft, bdew, top agrar, Juni 2021

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