Online-Zeichnung - Verkaufsunterlagen Aream Green Bond 2024/2029 (im Folgenden "Kapitalanlage")
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Vor dem Start der Online-Zeichnung: Bitte Verkaufsunterlagen speichern oder ausdrucken und aufmerksam lesen!
Vor der Zeichnung lesen Sie bitte die Verkaufsunterlagen sorgfältig und in Ruhe durch und speichern Sie diese Dateien an einem Ort, auf den Sie später problemlos zugreifen können. Alternativ können Sie sich die Unterlagen auch ausdrucken und in Papierform aufbewahren.
Weitere wichtige Informationen zur Online-Zeichnung, zur Identitätsfeststellung und zu den Angebotsländern finden Sie unten.
Verkaufsunterlagen:
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Wichtige Informationen Bitte aufmerksam lesen!
Für die Online-Zeichnung ist kein Login mit Passwort erforderlich. Es werden keine Daten dauerhaft auf unserem Webserver gespeichert. Diese werden gelöscht, wenn Sie Ihren Browser schließen. Ihre Zeichnung wird erst verbindlich mit Annahme durch die Emittentin.
Die Authentifizierung erfolgt über Ihre E-Mail-Adresse am Ende des Zeichnungsprozesses. Hierfür erhalten Sie eine E-Mail. Erst wenn Sie sich dort über einen Link authentifizieren, wird Ihre Zeichnung an die Umweltfinanz übermittelt und Sie erhalten Ihre persönlichen Unterlagen per E-Mail.
Identitätsfeststellung für Neukunden
Für die Produkte und Dienstleistungen der Umweltfinanz ist die Feststellung Ihrer Identität nach dem Geldwäschegesetz (GwG) erforderlich. Zusammen mit der Deutschen Post bieten wir Ihnen hierfür zwei Identifizierungsverfahren an: POSTIDENT VIDEO bequem von zu Hause aus oder POSTIDENT in jeder Filiale der Deutschen Post. Beide Verfahren sind für Sie kostenfrei. Weitere Informationen
Angebotsländer
Dieses Angebot wird in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. Das Angebot richtet sich nicht an Anleger in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Japan, Kanada oder im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland. Das Angebot darf weder unmittelbar noch mittelbar in den Vereinigten Staaten von Amerika sowie an Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Amerika ("US-Person" im Sinne der Regulation S unter dem U.S. Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung) angeboten, verkauft, verschenkt, vererbt oder weiterverkauft werden.