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Solarenergie: neue Förderkonditionen mit dem EEG 2017

Das EEG 2017 wurde von der EU-Kommission am 20. Dezember 2016 genehmigt und trifft somit zum 1. Januar 2017 in Kraft. Insbesondere Solarenergie soll durch die Gesetzesnachbesserungen gestärkt werden.

"Verbesserte Förderkonditionen, geringere Abgaben und eine höhere Investitionssicherheit dürften den Inlandsmarkt für Solarstromanlagen und Batteriespeicher beleben. Hinzu kommen die weiterhin sehr guten Finanzierungskonditionen und die aktuell niedrigen Kosten für den Bezug hochwertiger Solarmodule und Speicher. Dies bildet die Basis für attraktive Projektrenditen.", erklärte Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW) Carsten Körnig.

Auf Basis der beschlossenen Anpassungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), auch EEG 2017 genannt, erwartet die Solarbranche ein Anziehen der Photovoltaik-Nachfrage. Laut BSW lohne es sich wieder, in die Photovoltaik zu investieren. Die Anzahl neu installierter Solarstromanlagen könnte 2017 erstmals seit fünf Jahren wieder spürbar wachsen. Das EEG 2017 sieht neben verbesserten Förderkonditionen einen höheren Bestandsschutz für getätigte Investitionen vor.

Ausschreibungen für Photovoltaik Freiflächen- und Dachanlagen ab einer Leistung von 0,75 MW

Mit dem EEG 2017 müssen Gebote für Solaranlagen ab einer Leistung von 0,75 MW (750 kW) abgegeben werden. Beteiligen können sich PV-Anlagen folgender Kategorien: Freiflächenanlagen, Anlagen auf Gebäuden und Anlagen auf sonstigen baulichen Anlagen (z.B. Mülldeponien).

Stichtag für die nächste Ausschreibung ist der 1. Februar 2017, wobei das Ausschreibungsvolumen 200 MW beträgt. 
Das jährliche Ausschreibungsvolumen beträgt ab 2017 jährlich 600 MW.

Erzeugungskosten für Solarstrom liegen unter dem Kostenniveau von Strom aus konventionellen Kraftwerken

Die derzeit in Deutschland installierten über 1,5 Millionen Solarstromanlagen decken bereits ca. 7% des deutschen Strombedarfs. Die Erzeugungskosten für eine Kilowattstunde Solarstrom liegen inzwischen - je nach Anlagengröße - nur noch bei 7 - 14 Cent je Kilowattstunde. Sie haben damit das Kostenniveau von Strom aus konventionellen Kraftwerken unterschritten, wenn darin die Belastung der Allgemeinheit durch Gesundheits- und Klimafolgekosten mit berücksichtigt werden.

Ausbau der Erneuerbaren Energien soll ab 2017 hauptsächlich über Ausschreibungen erfolgen

Mit dem EEG 2017 werden ab Januar 2017 Ausschreibungen über die Höhe der Vergütungssätze für festgelegte Kontingente auch in den Bereichen Offshore-Windenergieanlagen, Onshore-Windenergieanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 0,75 Megawatt (MW) und Biomasse- und Biogasanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 0,15 MW durchgeführt.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll ab 2017 hauptsächlich über Ausschreibungen erfolgen. Damit wird die Vergütungshöhe nicht mehr wie bisher von der Politik und dem Parlament über das EEG festgesetzt, sondern über Ausschreibungskontingente.

Quelle: BMWi, Bundesverband Solarwirtschaft (BSW), IWR, Dezember 2016

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