Grünes Geld Geschichte und Investitionsformen

Geschichte Grünes Geld - eine Vision setzt sich durch

Mit der Gründung der ersten ethisch-ökologisch orientierten Bank in den 1970er Jahren begann die Entstehung des "grünen" Kapitalmarkts in Deutschland. Weitere Banken folgten, und im Jahr 1996 wurde der erste ethisch-ökologische Investmentfonds aufgelegt. In den 1990er Jahren wurden viele Unternehmen - auch die Umweltfinanz -  gegründet, die sich dem ethisch-ökologischen Umbau der Wirtschaft verschrieben haben.  Die ersten "Fonds" zur Finanzierung von regenerativen Energieprojekten wurden aufgelegt und junge, innovative Firmen begannen, sich über den privaten Kapitalmarkt zur kapitalisieren. Heute exisitiert für institutionelle Anleger und für Privatanleger ein mittlerweile riesiger Markt "Grünes Geld" mit Investitionsmöglichkeiten vom Sparbuch bis zur unternehmerischen Direktbeteiligung. 

Grünes Geld: kontinuierlich überproportionales Wachstum

Grüne Geldanlagen haben seit der Jahrtausendwende kontinuierlich an Bedeutung gewonnen. Bereits Mitte der 2010er Jahre belief sich die Summe der ökologisch-ethischen Investments in Deutschland, Österreich und der Schweiz auf über 400 Milliarden Euro.

„Jedes Jahr erleben wir, dass sich immer mehr Investoren für Nachhaltigkeit bei der Verwaltung ihrer Vermögen entscheiden“, kommentierte der FNG-Vorstandsvorsitzende Volker Weber die Marktzahlen für das Jahr 2016.

Laut dem FNG-Jahresbericht 2019 (Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen 2019) zeichnet sich der Markt für verantwortliche Investments und Nachhaltige Geldanlagen spätestens seit dem Erscheinen des EU-Aktionsplans im März 2018 durch eine bis dahin nicht gekannte Dynamik aus. So erreichte in 2018 alleine in Deutschland die Summe Nachhaltiger Geldanlagen mit 219 Milliarden Euro einen neuen Höchststand.

Nachhaltige Geldanlagen erreichen 2022 eine neue Rekordmarke

Laut dem aktuellen FNG-Jahresbericht 2023 (Marktbericht Nachhaltige Geldanlagen 2023, Deutschland und Österreich) sind Nachhaltige Geldanlagen weiterhin auf Wachstumskurs. Die Gesamtsumme Nachhaltiger Geldanlagen erreichte 2022 in Deutschland mit einem Zugewinn von 15 % gegenüber dem Vorjahr eine neue Rekordmarke von fast 578,1 Milliarden Euro. In Österreich belief sich die Summe auf 67 Milliarden Euro. Damit hat sich das Investitionsvolumen seit 2018 mehr als verdreifacht.

Investitionsformen Grünes Geld für ethisch-ökologisch orientierte Anleger

Hier finden Sie Erläuterungen zu üblichen Investitionsformen im Bereich Grünes Geld, wie sie auch von der Umweltfinanz angeboten werden:

  1. Wertpapiere (Aktien, Unternehmensaleihen, Genussscheine)
  2. Sachwertanlagen (geschlossene Fonds)
  3. Vermögensanlagen (Genussrechte, Nachrangdarlehen, Direktbeteiligungen)
  4. Investmentfonds

1. Wertpapiere Aktien, Anleihen und Genussscheine

Ein Wertpapier ist eine Urkunde, in der ein privates Recht verbrieft ist. Aktien beispielsweise verbriefen das Mitgliedschaftsrecht des Aktionärs an der Aktiengesellschaft in einer Aktienurkunde. Der Markt für Wertpapiere ist streng reguliert, Vermittler benötigen eine Lizenz nach dem Kreditwesengesetz und unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Einzelverbriefung oder Girosammelverwahrung

Heute werden bei Wertpapieren in der Regel keine einzelverbrieften Urkunden mehr herausgegeben, sondern die Rechte in einer sogenannten Globalurkunde verbrieft. Durch depotführende Banken werden die Wertpapiere dann elektronisch in ein Wertpapierdepot des Inhabers eingebucht. Es ist aber auch möglich, dass gar keine Urkunde über ein Wertpapier ausgestellt wurde. Dann spricht man von unverbrieften Rechten, die mittels einer Abtretung übertragen werden können.

Aktionäre sind Mitinhaber

Der Aktionär ist Teilhaber am Aktienkapital und damit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Daraus resultieren verschiedene Rechte, z.B. das Stimmrecht oder das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen. Die Aktionärsrechte ergeben sich in Deutschland zum einen aus dem Aktiengesetz, zum anderen aus der Satzung der betreffenden Aktiengesellschaft.

Unternehmensanleihe als Schuldverschreibung

Schuldverschreibungen sind festverzinsliche Wertpapiere zur Unternehmensfinanzierung und werden daher meist als Unternehmensanleihen bezeichnet. Sie sind reine Gläubigerpapiere. Von Inhaberteilschuldverschreibungen wird gesprochen, wenn die Ausgabe der Schuldverschreibung durch Stückelung in einer definierten Anzahl von Teilen erfolgt und diese auf den Inhaber lauten. Die Ansprüche der Gläubiger (Inhaber) werden in den jeweiligen Anleihebedingungen festgelegt. Dort wird ein fest vereinbarter Zinssatz für die gesamte Laufzeit und ein Rückzahltermin vereinbart. Manche Ausgestaltungen sehen auch einen stufenweise steigenden Zinssatz mit mehreren Teilrückzahlungen des Anleihekapitals vor. Bei Schuldverschreibungen kann ein Nachrang vereinbart werden. Dann werden Zins- oder Rückzahlungen solange ausgesetzt, wie diese bei der Emittentin der Anleihe zur Insolvenz führen würden.

Genussschein oder Genussrecht?

Genussscheine verbriefen Vermögensrechte, die durch die emittierende Gesellschaft festgelegt sind. Je nach Ausgestaltung kommen Genussscheine ihrem Charakter nach mehr einer Aktie oder mehr einer Schuldverschreibung nahe. Generell handelt es sich um nachrangige Gläubigerpapiere, die auf einen Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind. Genussrechte sind im Gegensatz zu Genussscheinen nicht verbrieft, also definitionsgemäß keine Wertpapiere.

2. Sachwertanlagen Anleger als Miteigentümer von regenerativen Energieprojekten

Sachwertanlagen sind Geldanlagen in Gesellschaften, die zur Finanzierung größerer Investitionsprojekte das Kapital mehrerer Anleger bündeln. Solche Projekte sind beispielsweise die Errichtung von Windparks oder von anderen regenerativen Energieanlagen. Privatanleger können so in Projekte investieren, die in der Regel institutionellen Investoren vorbehalten sind.

Unternehmerische Beteiligung

Privatanleger sind bei solchen Investments in der Regel über einen Treuhänder oder direkt als Kommanditist an der Betreibergesellschaft der Energieanlagen beteiligt. Eine Gesellschaft, meist in der Rechtsform einer GmbH, übernimmt dabei die Stellung des Geschäftsführers und voll haftenden Komplementärs der Betreibergesellschaft. Während der Dauer seiner Beteiligung an der Betreibergesellschaft ist der Anleger an allen positiven und negativen Ergebnissen der Gesellschaft prozentual in Höhe seines Anteils beteiligt. Er wird dadurch zum Unternehmer mit allen Chancen und Risiken bis hin zum möglichen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Die Haftung des Anlegers ist in der Regel maximal auf die Höhe der Einlage beschränkt.

Rechtsform: Kommanditbeteiligung, geschlossener Fonds, AIF

Sachwertbeteiligungen haben meist die Rechtsform einer GmbH & Co. KG (Kommanditgsellschaft) und werden daher häufig als Kommanditbeteiligungen bezeichnet, oder aber als "geschlossene Fonds", da die Höhe des projektbezogenen Fondsvermögens begrenzt ist. Seit der Einführung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) in 2013 darf der Begriff "Fonds" allerdings nur noch für - den Vorgaben des KAGB entsprechenden - Investmentgesellschaften verwendet werden. Solche Sachwertanlagen werden dann als geschlossene Alternative Investmentfonds (AIF) bezeichnet und können die Rechtsform geschlossene Investment-KG (Investment-Kommanditgesellschaft) oder geschlossene Investment-AG (Investment-Aktiengesellschaft) haben. 

Steuerliche Relevanz

Steuerliche Verluste in den Anfangsjahren solcher Beteiligungen können schon seit dem Jahr 2005 nicht mehr mit anderen Einkünften des Anlegers verrechnet werden. Möglich ist jedoch die Verrechnung der Verluste mit künftigen Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle. Die meisten regenerativen Energieanlagen haben somit in den ersten Jahren steuerfreie Ausschüttungen zu verzeichnen. Versteuert wird immer das den einzelnen Anlegern zugewiesene anteilige Ergebnis der Gesellschaft, nicht die an den Anleger gezahlten Ausschüttungen.

3. Vermögensanlagen Vom Genussrecht bis zur Direktinvestition

Zu den sogenannten Vermögensanlagen gehören neben Genussrechten auch Namensschuldverschreibungen, Nachrangdarlehen, Partiarische Darlehen und sonstige Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren. Unter dem Begriff Vermögensanlagen werden regulierte Investments zusammengefasst, die nicht in die Kategorien Investmentvermögen (Investmentfonds und AIFs) oder Wertpapiere gehören, also nicht durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geregelt werden.

Regulierung auch von Vermögensanlagen

Früher hat man Vermögensanlagen teilweise dem "Grauen Kapitalmarkt" zugerechnet, aber mit Einführung des Vermögensanlagengesetzes in 2013 wurde auch in diesem Bereich eine staatliche Regulierung eingeführt. So müssen beispielsweise Verkaufsprospekte nach bestimmten Vorgaben veröffentlicht werden und Vermittler brauchen eine Lizenz als Finanzanlagenvermittler.

Investments mit Darlehenscharakter

Die meisten Vermögensanlagen im Bereich Grünes Geld haben einen Darlehenscharakter und sind mit einer Nachrangabrede versehen. Sie werden oft irreführend als "Festzinsanleihe" bezeichnet und sollten nicht mit Unternehmensanleihen (Schuldverschreibungen) verwechselt werden.

Direktinvestitionen 

Neben nachrangigen Vermögensanlagen mit Darlehenscharakter gibt es im Bereich Vermögensanlagen auch Direktinvestitionen. Hierbei investieren Anleger nicht in ein Unternehmen, sondern direkt in Sachwerte.  Für die zeitweise Überlassung der Sachwerte an das Unternehmen erhalten die Anleger im Austausch einen vermögenswerten Barausgleich.

4. Investmentfonds Professionell verwaltetes Kapital

In einem Investmentfonds wird Geld von Anlegern gebündelt und nach festgelegten Anlagekriterien investiert. Investmentfonds werden auch als OGAW-Fonds bezeichnet, OGAW steht dabei für "Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren".  Investmentfonds werden durch das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) reguliert. 

Breite Risikostreuung

Investmentfonds werden von professionellen Fondsmanagern verwaltet und müssen den Grundsatz der Risikomischung erfüllen. Durch die breite Streuung der Gelder kann das Anlagerisiko erheblich reduziert werden. Es gibt Aktienfonds (Investition in Aktien), Rentenfonds (Investition in festverzinsliche Rentenpapiere) und Mischfonds.

Grünes Geld Seit 25 Jahren unser Geschäft

Grundlage für die Beurteilung von Grünen Geldanlagen sollten immer die ausführlichen Verkaufsunterlagen sein, zu deren Erstellung Initiatoren bzw. Emittenten verpflichtet sind.

Anbebote genau prüfen

Interessierte Anleger sollten diese Unterlagen aufmerksam lesen und versuchen, das jeweilige Projekt bzw. Angebot möglichst sachlich zu bewerten. Zu steuerlichen Aspekten sollte ggf. zusätzlich ein Steuerberater zu Rate gezogen werden.

Fragen Sie uns!

Bei allen Fragen rund um die Themen Grünes Geld, Investmentfonds, Wertpapiere, Sachwertanlagen oder Vermögensanlagen sowie zu unseren Erfahrungen mit bestimmten Emittenten, Initiatoren oder Projekten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie unsere Expertise!

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