Unterlagen für den Zweitmarkt Alle Informationen und Formulare zum Download
Hier finden Sie alle Informationen und Orderformulare für den Zweitmarkt als PDF zum Download. Bitte senden Sie uns bei Interesse Ihre Order als Fax, Datei oder im Original zu. Wenn Sie noch nicht Kunde sind, legen Sie bitte auch die Registrierungsunterlagen für die Umweltfinanz GmbH im Original bei.
Wichtige Hinweise zum Zweitmarkt-Angebot
Von der Umweltfinanz GmbH kann keine Gewähr für die Richtigkeit von fremden Informationen (Pressemitteilungen, Jahresabschlüsse etc. der jeweiligen Emittenten der Finanzinstrumente) übernommen werden. Diese Informationen werden von der Umweltfinanz GmbH nicht auf Richtigkeit geprüft. Gleiches gilt für die Werthaltigkeit der Angebote.
Zielmarkt und Angebotsländer
Das Angebot im Zweitmarkt richtet sich an Privatkunden in der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union, die das Ziel der allgemeinen Vermögensbildung oder -optimierung verfolgen und einen mittel- oder langfristigen Anlagehorizont haben. Dem potenzielle Anleger sind bei seiner Investition Nachhaltigkeits- und Umweltaspekte besonders wichtig. Der potenzielle Anleger kann einen eventuellen finanziellen Verlust tragen und legt keinen Wert auf einen Kapitalschutz.
Anbieter
Die Angebote sind öffentlich; im Zusammenhang mit den Angeboten wurde kein Verkaufsprospekt erstellt. Anbieter im Zweitmarkt ist der jeweilige Verkäufer, der die Verkaufsorder aufgegeben hat.
Abwicklungshinweise
Die Ausführungen von Wertpapierorder finden statt nach Maßgabe der Allgemeinen Vermittlungsbedingungen der Umweltfinanz GmbH. Ausführbare Wertpapierorder werden in der Reihenfolge des Eingangs ausgeführt. Der Kaufpreis entspricht dabei dem Limit der Verkaufsorder. Die Umweltfinanz GmbH nimmt nur eine Order pro WKN /ISIN und Kunde an, bei mehreren Order wird diejenige mit dem höchsten Angebotspreis verwendet; überzählige Order werden gestrichen.
Gebühren
Für das Aufgeben einer Wertpapierorder werden von der Umweltfinanz GmbH keine Gebühren in Rechnung gestellt. Bei Zustandekommen einer Transaktion werden Käufer und Verkäufer jeweils mit einer Gebühr in Höhe von 2 % des Kaufpreises belastet.